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Noten, GEMA, Copyright & Co. - Das Praxis-Update Urheberrecht

KURSNUMMER: 270119

Zielgruppe

Verantwortliche aus Musikvereinen, Orchestern, Chören und Bands, Pädagog*innen an (Musik-)Schulen, Musiker*innen, Interessierte und Neugierige
Termine

DI, 19.01.2027 von 18:30 - 21:00
Anmeldeschluss

13.12.2026
Kursplätze

max. 20 Plätze
Ort

Online
Kategorie

Vereinsarbeit & Ehrenamt
Preise

30,00€ Kostenbeitrag
Ansprechpartner*innen

Fragen zu Kursorganisation und Anmeldung:
Martha Rademacher
akademie@musikkultur-rheinsberg.de

Kursdetails

Der Weg von der ersten Probe bis hin zum Konzert ist für Verantwortliche in Musikvereinen, Orchestern, Ensembles, Chören und Bands regelmäßig mit einer Vielzahl rechtlicher Fragen verbunden. Besonders beim Kopieren und digitalen Weitergeben von Noten, bei Bearbeitungen und Arrangements oder bei der Verwendung von Fotos, Videos und Konzertmitschnitten für Pressearbeit, Webseite und soziale Medien kursieren viele Halb- und Unwahrheiten. Dabei können Urheberrechtsverletzungen, unklare Nutzungsrechte oder fehlende Einwilligungen mitunter kostspielige Folgen haben. 

Dieses Online-Seminar bietet einen kompakten, praxisnahen und verständlichen Überblick über zentrale Fragen des Urheberrechts im Kontext der Vereins- und Ensemblepraxis. Ina Ruhoff – Rechtsanwältin und Dozentin unter anderem für Urheberrecht, Medienrecht und Datenschutzrecht – ordnet die wichtigsten Fragen ein und erklärt anhand konkreter Fallbeispiele, worauf Vereine und Ensembles in der Praxis achten sollten. 

  • Was genau ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk?
  • Unter welchen Voraussetzungen darf Musik öffentlich aufgeführt, aufgezeichnet, bearbeitet oder veröffentlicht werden?
  • Wann ist die Vervielfältigung von Noten erlaubt?
  • Wann handelt es sich um eine Bearbeitung, wann um ein Cover?
  • Und welche Rolle spielen Musikverlage, Rechteinhaber*innen und Verwertungsgesellschaften wie VG Musikedition, GEMA oder GVL?
Weitere Inhalte
  • Was bedeuten Begriffe wie »gemeinfrei«, »lizenzfrei« und »freie Lizenz« – und wo liegen die praktischen Unterschiede?
  • Welche Regeln gelten für Kopien, Scans und die digitale Weitergabe von Noten?
  • Wie lassen sich Notendatenbanken und Online-Quellen wie IMSLP oder CPDL rechtssicher nutzen?
  • Welche Rechte sind bei Fotos, Konzertmitschnitten, Streaming sowie Audio- und Videoaufnahmen für Webseite, Pressearbeit und soziale Medien zu klären?
  • Wann brauchen Eigenkompositionen, selbst erstellte Arrangements bestehender Werke oder Übersetzungen eine gesonderte Rechteklärung?
  • Was ist bei KI-generierten Bildern, Texten oder Musik sowie beim Hochladen fremder Inhalte in KI-Anwendungen zu beachten?
  • Wann können Fragen zur Künstlersozialkasse für Musikvereine relevant werden? 

Das Seminar greift aktuelle Entwicklungen auf – etwa mit Blick auf digitale Veröffentlichungen, soziale Medien und KI-Anwendungen – und unterstützt dabei, die eigene Vereinspraxis auf den neuesten rechtlichen Stand zu bringen. 

Für wen ist dieses Seminar geeignet?

Das Seminar richtet sich an 

  • Vorstandsmitglieder und organisatorisch Verantwortliche in Musikvereinen, Chören, Orchestern, Ensembles und Bands;
  • Verantwortliche für Notenmaterial, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Social Media und Konzertorganisation;
  • Dirigent*innen, Chor- und Ensembleleiter*innen, Musikpädagog*innen, Lehrkräfte und Dozierende,
  • Musikschaffende, Komponist*innen und Arrangeur*innen. 
Zusatzinformationen

Auf vielfachen Wunsch wurde das Format auf 2,5 Stunden inklusive kurzer Pause verlängert, sodass neben kompakten fachlichen Inputs noch mehr Raum für Praxisbeispiele, Rückfragen und konkrete Problemstellungen aus dem Vereinsalltag bleibt. 

Hinweis zum Veranstaltungsformat: Das Online-Seminar findet über die Videokonferenzplattform »Zoom« statt. Wir empfehlen allen Teilnehmer*innen, das Programm vorab zu installieren und zu testen: www.zoom.us/test

Dozierende

Ina Ruhoff

Ina Ruhoff ist Rechtsanwältin, u. a. für Urheber-, Medien- und Datenschutzrecht, und führt ihre eigene Kanzlei in Münster (Westfalen). Dort berät und begleitet sie Veranstalterinnen, Künstlerinnen, Agenturen und Medienschaffende bei rechtlichen Herausforderungen. Ihre Beratung umfasst alle rechtlichen Aspekte, die bei der Planung und Organisation von Veranstaltungen zu beachten sind. Sie steht für pragmatische Lösungen und schnelle Kommunikationswege. Neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin ist sie bereits seit Jahren als Dozentin für verschiedene Seminarinstitute im Einsatz und leitet als Pressesprecherin den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit des Funky e. V. – Europas größtem inklusiven Tanzensemble.


Weblinks

→ kanzlei-ruhoff.de​​